Schulklasse:
Unsere Kinder besuchen die 1. bis 7. Klasse der Jean-Paul-Schule, Heilig-Kreuz-Schule, Heinrich-Schaumbergerschule und weiterführender Schulen

Nationalitäten der Kinder
Wir begleiten Kinder verschiedenster Nationalitäten, u.a.
russisch, türkisch, italienisch
Altersgrenzen
Vom Beginn der Schulpflicht bis zum Ende des 15. Lebensjahrs.
Einzugsgebiet
Der Schülerhort steht grundsätzlich Kinder mit dem Hauptwohnsitz am Ort des Kinderhortes offen. Ausnahmen
sind in Einzelfällen möglich.
Mit Inkrafttreten des BayKiBiG (Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz) können ab 01.09.2006 Kinder aus den
Landkreisgemeinden nur noch dann aufgenommen werden, wenn die Aufenthaltsgemeinde (Wohnortgemeinde) den Platz in der Einrichtung fördert.
"Die Aufenthaltsgemeinde kann in Ausnahmefällen auf Antrag der Eltern einen
Betreuungsplatz außerhalb der Gemeinde fördern, wenn zwingende persönliche Gründe, die
insbesondere die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit betreffen, die Wahl des
Betreuungsplatzes rechtfertigen.
Die
Aufenthaltsgemeinde kann von den Eltern eine angemessene Mitfinanzierung in Höhe von bis
zu 50 v.H. des auf sie entfallenden Förderanteils für das betreffende Kind verlangen, wobei
die finanzielle Leistungsfähigkeit der Eltern zu berücksichtigen ist." (Auszug aus dem Gesetz).
Die Einrichtungsleitung ist bei der Antragstellung behilflich.
Anmeldung
Gleitende Anmeldung während des gesamten Schuljahres.
Gruppenorganisation
Die Kinder besuchen alters- und geschlechtsgemischte Gruppen.
Die Hausaufgaben werdenin jeweils der gleichen Gruppe erledigt. Dies sichert eine
feste Bezugsperson und lässt schneller ein Wir-Gefühl entstehen.
Mitwirkungsmöglichkeiten der Kinder
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Kinderkonferenz |
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Entscheidung über Angebote |
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Projektmethode |
AWO-Kreisverband Coburg
e.V. - Hahnweg 154 - 96450 Coburg -
Telefon: 09561/23 06 76-0, Telefax: 09561/230 676-19
Mail: Post@awo-coburg.de
- Internet: http://www.awo-coburg.de |