Elternbeiträge erprobungsweise vom 01.09.2008 bis 31.08.2010 (ab 01.09.2010 siehe unten):
Mindestbuchungszeit 4 Stunden täglich in der Kernzeit von
12.15 bis 16.15 Uhr oder von 13.00 bis 17.00 Uhr
Staffelung der Elternbeiträge (bei entsprechender Höherbuchung in den Schulferien):
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mehr als 3 - 4 Stunden: 65,00 € monatlich |
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mehr als 4 - 5 Stunden: 75,00 € monatlich |
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mehr als 5 - 6 Stunden: 83,00 € monatlich |
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mehr als 6 - 7 Stunden: 90,00 € monatlich |
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mehr als 7 - 8 Stunden: 95,00 € monatlich |
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mehr als 8 - 9 Stunden: 101,00 € monatlich |
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mehr als 9 - 10 Stunden: 107,00 € monatlich |
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mehr als 10 - 11 Stunden: 113,00 € monatlich |
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mehr als 11 - 12 Stunden: 120,00 € monatlich |
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mehr als 12 Stunden: 130,00 € monatlich |
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Spätzuschlag für Öffnungszeit von 17 - 17.30 Uhr: 7,00 € monatlich (nur bei entsprechendem Angebot) |
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Spätzuschlag für Öffnungszeit von 17 - 18.00 Uhr: 9,00 € monatlich (nur bei entsprechendem Angebot) |
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Spätzuschlag für Öffnungszeit von 17 - 18.30 Uhr: 11,00 € monatlich (nur bei entsprechendem Angebot) |
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Zuschlag für Betreuung während des reduzierten Betriebs an Schließtagen: 10,00 € pro Woche (nur bei entsprechendem Angebot durch das Kinderhaus) |
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Kosten für Mittagessen pro Mahlzeit*: 2,30 €
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(*Das Mittagessen kann am Vortag, spätestens am gleichen Tag bis 8.30 Uhr telefonisch abbestellt werden; bei Anrufen nach 8.30 Uhr muss das Essen trotz Abwesenheit des Kindes
leider in Rechnung gestellt werden, da die Lieferung nicht mehr zu stoppen ist.)
Steuerliche Absetzbarkeit
Die Betreuungskosten sind unter bestimmten Voraussetzungen
von de Steuer absetzbar. Auskünfte erteilt die Einrichtungsleitung.
Zuschuss vom Amt für Jugend und Familie
Unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze übernimmt das
Amt für Jugend und Familie (auf Antrag) die Betreuungskosten und auf vorherigen Antrag auch
die Eintritte im Ferienprogramm. Essensgelder fallen ab 01.01.2009 für Stadtkinder ebenfalls
unter diese Regelung.
ACHTUNG: bei Umbuchung der Betreuungszeiten muss künftig im voraus die
Umbuchung vom Amt für Jugend und Familie genehmigt werden!
Folgende Elternbeitragsstaffelung gilt wieder ab 01.09.2010:
Mindestbuchungszeit 4 Stunden täglich in der Kernzeit von
12.15 bis 16.15 Uhr oder von 13.00 bis 17.00 Uhr
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mehr als 3 - 4 Stunden: 85,00 € monatlich |
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mehr als 4 - 5 Stunden: 93,50 € monatlich |
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mehr als 5 - 6 Stunden: 102,00 € monatlich |
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mehr als 6 - 7 Stunden: 110,50 € monatlich |
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mehr als 7 - 8 Stunden: 119,00 € monatlich |
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mehr als 8 - 9 Stunden: 127,50 € monatlich |
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mehr als 9 Stunden: 136,00 € monatlich
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