| Elternbeitrag (verbindlich ist die aktuelle
Kinderhaus- und Gebührenordnung, die Sie bei der Einrichtungsleitung erhalten)
Entsprechend den gesetzlichen Richtlinien
und dem neuen Kindertagesstättengesetz in Bayern bieten wir
das Buchungsverfahren an.
Mindestbuchungszeit 4 Stunden täglich in der Kernzeit von
8.00 bis 12.00 Uhr.
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mehr als 3 - 4 Stunden: 110,00 € monatlich |
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mehr als 4 - 5 Stunden: 140,00 € monatlich |
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mehr als 5 - 6 Stunden: 160,00 € monatlich |
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mehr als 6 - 7 Stunden: 190,00 € monatlich |
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mehr als 7 - 8 Stunden: 220,00 € monatlich |
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mehr als 8 - 9 Stunden: 250,00 € monatlich |
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mehr als 9 - 10 Stunden: 280,00 € monatlich |
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mehr als 10 - 11 Stunden: 310,00 € monatlich |
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mehr als 11 - 12 Stunden: 340,00 € monatlich |
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mehr als 12 Stunden: 370,00 € monatlich |
Zuschuss der Stadt für Coburger Kinder
Auf Antrag übernimmt die Stadt Coburg den Unterschiedsbetrag zwischen den Betreuungskosten in der Krippe und dem Kindergarten,
so dass Coburger Kinder für den Krippenbesuch den gleichen Betrag bezahlen wie für den Kindergartenbesuch. Auskünfte erteilt die Einrichtungsleitung.
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Evt. notwendige Pflegemittel für Krippenkinder sind von den Personensorgeberechtigten kostenlos dem Kinderhaus zur Verfügung zu stellen. |
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Zuschlag für Betreuung während des reduzierten Betriebs an Schließtagen: 10,00 € pro Woche (nur bei entsprechendem Angebot durch das Kinderhaus) |
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Kosten für Mittagessen pro Mahlzeit*: 2,15 €
Krippenkindern, die nicht an der Gemeinschaftsverpflegung teilnehmen, sind die notwendigen Speisen und Getränke von den Personensorgeberechtigten kostenlos zur Verfügung zu stellen.
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(*Das Mittagessen kann am Vortag, spätestens am gleichen Tag bis 8.30 Uhr telefonisch abbestellt werden; bei Anrufen nach 8.30 Uhr muss das Essen trotz Abwesenheit des Kindes
leider in Rechnung gestellt werden, da die Lieferung nicht mehr zu stoppen ist.)
Steuerliche Absetzbarkeit
Die Betreuungskosten sind ab 01.01.2006 unter bestimmten Voraussetzungen
von der Steuer absetzbar. Auskünfte erteilt die Einrichtungsleitung.
Zuschuss vom Amt für Jugend und Familie
Unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze übernimmt das
Amt für Jugend und Familie (auf Antrag) die Betreuungskosten und auf vorherigen Antrag auch
die Eintritte im Ferienprogramm. Essensgelder fallen ab 01.01.2009 für Stadtkinder ebenfalls
unter diese Regelung.
ACHTUNG: bei Umbuchung der Betreuungszeiten muss künftig im voraus die
Umbuchung vom Amt für Jugend und Familie genehmigt werden!
AWO-Kreisverband Coburg
e.V. - Hahnweg 154 - 96450 Coburg -
Telefon: 09561/23 06 76-0, Telefax: 09561/230 676-19
Mail: Post@awo-coburg.de
- Internet: http://www.awo-coburg.de |
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